Zweifel an wirksamer Vollmacht

Banken dürfen die Ausführung einer Überweisung verweigern, wenn berechtigte Zweifel an der Wirksamkeit einer hierfür erforderlichen Bevollmächtigung bestehen.

Zweifelt eine Bank die Berechtigung zur Vornahme einer Überweisung an, darf sie die Ausführung der Transaktion verweigern. Dies gilt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe zumindest dann, wenn berechtigte Zweifel an einer Bevollmächtigung vorliegen. Das Gericht sah dabei Zweifel aufgrund einer erst wenige Tage vor dem Tod des Kontoinhabers erteilten Vollmacht insoweit als berechtigt an, als von dem Konto ein ungewöhnlich hoher Betrag überwiesen werden sollte.

Der Kläger hatte drei Tage nach dem Tod der Kontoinhaberin unter Vorlage einer zwei Tage vor dem Todesfall erteilten Generalvollmacht einen Betrag von 70.000 Euro zur Durchführung eines Schenkungsversprechens an sich und eine dritte Person überweisen wollen. Die Bank durfte nach der Entscheidung der Richter zu Recht die Wirksamkeit anzweifeln und die Auftragsdurchführung verweigern. Kurze Zeit später hatte die Alleinerbin der Verstorbenen die Vollmacht widerrufen.

 
 
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