Baurecht

Privates Baurecht, öffentliches Baurecht

Das Baurecht umfasst alle Rechtsnormen rund um das Bauen. Dabei kann zwischen dem privaten Baurecht - Rechtsnormen des Zivilrechts, wie Grundeigentum oder auch Werkverträge zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens - und dem öffentlichen Baurecht - Normen zur geregelten Bebauung von Grundstücken - unterschieden werden.

Wenn Sie Fragen zum Thema Baurecht haben, können Sie sich gerne an die entsprechenden Anwälte unserer Kanzlei in Oldenburg wenden. Wir stehen Ihnen sehr gerne beratend zur Seite und helfen Ihnen bei all Ihren Fragen!

Während der Planungsphase können wir bei der Vertragsgestaltung mitwirken, um so nachteiligen Vereinbarungen entgegenzuwirken. Des Weiteren können wir während der Bauphase den gesamten Bauablauf kontrollieren und gegebenenfalls noch einen Gutachter einschalten.
Nach der Fertigstellung des Bauvorhabens erstellen wir Ihnen frist- und formgerechte Mangelanzeigen oder Mangelbewertungen zur Vermeidung langwieriger Auseinandersetzungen.

 
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