Bankrecht

Finanzplanung, Kreditkündigung

Das Bankrecht regelt im Allgemeinen alle Vorgänge innerhalb einer Bank bezogen auf vergebene oder beantragte Kredite, Bürgschaften, Schulden, Insolvenzanträge und vorhandene oder neu angelegte Konten.

Bei Fragen zum Thema Bankrecht können Sie sich getrost an die Anwälte unserer Kanzlei in Oldenburg wenden. Wir stehen Ihnen gerne bei all Ihren Fragen beraten zur Seite.

Wir helfen bei der Verwaltung und Vergrößerung des Kapitals, indem wir mit unseren Mandanten und dem jeweiligen Bankinstitut Verträge aushandeln und dafür sorgen, dass diese individuell auf unseren Mandanten abgestimmt werden. Des Weiteren stehen wir unseren Mandanten im Falle einer Kreditkündigung zur Seite und helfen gegebenenfalls bei einer Neuformulierung der Kreditkonditionen.

In vielen Fällen stehen wir Ihnen sehr gerne beratend zur Verfügung und bewahren Sie davor, einen falsch oder schlecht kalkulierten Vertrag abzuschließen. Häufig beraten wir unsere Mandanten auch, wenn sie eine neue Existenz gründen wollen und Hilfe bei der Finanzplanung benötigen.

Eng mit dem Bankrecht verknüpft ist das Börsenrecht und dementsprechend die Beratung in Bezug auf börsennotierte Kapitalanlagen wie zum Beispiel Aktien, Renten, Optionsscheine, Derivate, Zertifikate oder Investmentfonds.

 
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