Architektenrecht

Architektenvertrag, Architektengesetz

Das Architektenrecht regelt Rechte und Pflichten von Architekten und setzt sich aus verschiedenen Rechtsvorschriften zusammen. Das Architektenrecht ist somit nicht einheitlich in einem Gesetzbuch geregelt. Das heißt, es müssen Rechtsvorschriften aus dem BGB, die HOAI und auch Architektengesetze der Bundesländer berücksichtigt werden.

Da es im Architektenrecht oftmals um viel Geld geht und selbiges immer komplizierter wird, zögern Sie nicht, uns bei Fragen zum Architektenrecht in unserer Oldenburger Kanzlei aufzusuchen und anzusprechen. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Zu unserem typischen Leistungsspektrum in dem Bereich Architektenrecht zählen unter Anderem der Entwurf und die Überprüfung von Architektenverträgen und die Gestaltung von neuen Bauvertragsmodellen.

Des Weiteren bieten wir rechtliche Unterstützung bei Projektabwicklungen sowie Unterstützung im Zusammenhang bei Honorarfragen an.

 
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